Die Cannabis-Ent­kri­mi­na­li­sie­rung kommt zum 01. April 2024

Das kürzlich im Bundestag verabschiedete Cannabisgesetz (CanG) tritt nun wie vorgesehen hauptsächlich am 1. April in Kraft. Die spezifischen Regelungen für die neu einzuführenden Anbauvereinigungen werden jedoch erst ab dem 1. Juli gültig.

Trotz Vorschlägen einiger Ausschüsse des Bundesrats, das Gesetz entweder zu überarbeiten oder gänzlich zu stoppen, konnte keine Mehrheit im Bundesrat für diese Empfehlungen erzielt werden.


Vom 1. April an wird es gesetzlich erlaubt sein, bis zu drei Cannabispflanzen zu Hause anzubauen. Dies gilt allerdings nur unter der Bedingung, dass die Pflanzen so geschützt sind, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu haben. In diesem Kontext haben die Regierungsfraktionen die ursprünglich erlaubte Besitzmenge von 25 Gramm auf 50 Gramm erhöht, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass aus drei Pflanzen oft mehr als 25 Gramm Cannabis gewonnen werden können. Da die Bildung der streng regulierten Anbauvereinigungen gemäß Gesetz erst ab Juli möglich ist, wird der Heimanbau von Cannabis in den kommenden Monaten voraussichtlich zunehmend beliebt werden.

In der praktischen Umsetzung wird es von besonderem Interesse sein, zu beobachten, wie die Polizeibehörden die Einhaltung der neuen Konsumverbotszonen in der Öffentlichkeit effektiv überwachen werden. Während in Deutschland der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum mit wenigen Einschränkungen gestattet ist, sieht das neue Gesetz vor, dass der Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen, öffentlichen Sportanlagen und den Anbauvereinigungen – genauer in einer Distanz von 100 Metern – verboten ist.

Die Cannabis-Ent­kri­mi­na­li­sie­rung kommt zum also zum 01. April. Mit ihr kommt auch eine Amnestie-Regelung für bestehende Verfahren. Die Regelung beinhaltet, dass noch nicht vollstreckte Strafen zu erlassen sind, wenn die der Strafe zugrunde liegende Tat nicht mehr strafbar ist. Sollten Sie Berührungspunkte mit Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz haben, kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine umfassende Beratung. Insbesondere Verfahren die Cannabis betreffen werden jetzt reihenweise eingestellt werden.

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