Der Bundestag beschließt die teilweise Freigabe von Cannabis. Entlastung oder doch mehr Belastung für die Justiz?
Eine beschränkte Legalisierung von Cannabis hat im Bundestag eine Mehrheit gefunden. Für den Vorschlag des Gesundheitsministers Lauterbach stimmten 407 Mitglieder, während 226 dagegen waren. Die neue Regelung, die ab April in Kraft treten soll, erlaubt es Erwachsenen, bis zu 50 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch zu besitzen.
Zudem ist es gestattet, in der eigenen Wohnung bis zu drei Cannabispflanzen zu kultivieren. Ab Juli sollen darüber hinaus Vereinigungen zum nicht-kommerziellen Anbau von Cannabis legal sein. Eine Zustimmung des Bundesrats ist für dieses Gesetz nicht erforderlich. Während der Debatte betonte Lauterbach, dass das Gesetz zur Eindämmung des Schwarzmarktes beitragen und den Kinder- und Jugendschutz verbessern werde. Er hob die ausführliche Diskussion innerhalb der Koalitionsfraktionen hervor und merkte an, dass die Entscheidung unter Berücksichtigung aller Bedenken getroffen wurde. Viele Verbände und Fachleute begrüßen diese Entscheidung, jedoch gibt es auch erhebliche Gegenstimmen. Der CSU-Abgeordnete Pilsinger gab bekannt, dass die Union bei einer Regierungsbeteiligung in der nächsten Legislaturperiode das Verbot von Cannabis wieder einführen werde. Der Präsident der Bundesärztekammer, Reinhardt, wies darauf hin, dass Cannabis-Konsum insbesondere für Personen unter 25 Jahren schädlich sei. Er merkte zudem an, dass in anderen Ländern der Schwarzmarkt auch nach der Legalisierung von Cannabis weiterhin eine Rolle spiele. Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Hubmann, äußerte in der „Ärzte Zeitung“ die Sorge, dass durch die Legalisierung für Erwachsene Cannabis vermehrt an Kinder und Jugendliche weitergegeben werde. Er wies darauf hin, dass bereits der Umgang mit Alkohol und Nikotin im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes problematisch sei.
Der Deutsche Richterbund und die Amnestie-Debatte
Der Deutsche Richterbund äußerte Bedenken hinsichtlich der Belastung der Justiz durch die geplante Amnestie für bisher nicht vollstreckte Cannabis-Delikte. Sie forderten eine Überarbeitung der geplanten Regelung. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter steht zwar einer Entkriminalisierung von Cannabis grundsätzlich positiv gegenüber, warnt jedoch vor den Folgen des aktuellen Gesetzesentwurfs. Der Vorsitzende Peglow des BDK kritisierte, dass das Gesetz den Kleinhandel fördere und in der Praxis schwer umsetzbar sei.
Der Entwurf sei nicht geeignet, die von Lauterbach ausgerufenen Ziele zu erreichen, erklärte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn. "Insbesondere wird die Justiz durch die Gesetzespläne nicht entlastet, sondern eher zusätzlich belastet. Das sehr kleinteilige Gesetz würde zu einem hohen behördlichen Kontrollaufwand, zu zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen Verfahren vor den Gerichten führen."
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet durch die geplante Cannabis-Legalisierung dagegen mit einer Kostenentlastung bei Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gefängnissen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr.
Auch die Innenminister der Länder äußerten am Wochenende Zweifel an den Kontrollmöglichkeiten des neuen Gesetzes.
Es bleibt abzuwarten, ob das Cannabisgesetz die gewünschten Effekte für Justiz und Gesellschaft bringt.